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IGP-DURA®than 8105B-A1

Seidenmatter Polyurethan-Pulverlack in transparenter und lasierender Ausführung für Anwendungen im Innen- und Aussenraum.

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Eigenschaften

  • Seidenmatt
  • Glattverlaufend
  • Transparent
  • Industrielle Aussenqualität

Pulvereigenschaften

Korngrösse:
< 100 μm
Festkörper:
> 99 %
Dichte:
1.2 kg/l-1.3 kg/l
Lagerfähigkeit:
mind. 24 Monate bei ≤ 25 °C
in ungeöffnetem Originalgebinde
Farbtöne:
Transparent, individuelle Farbtöne auf Anfrage

Filmeigenschaften

Geprüft auf
Substrate:
Aluminum (AlMg1), 0.8mm, chromatiert
Schichtdicke:
60 μm - 80 μm
Objekttemperatur:
190 °C, 10 min.
Mechanische Prüfungen
Gitterschnitt
Gt 0
DIN EN ISO 2409 2020-12

Dornbiegeprüfung
≤ 5 mm
DIN EN ISO 1519 2011

Schlagtiefung
≥ 2.5 Nm
ASTM D 2794 1993

Erichsentiefung
≥ 5 mm
DIN EN ISO 1520 2007-11

Buchholzhärte
≥ 80
DIN EN ISO 2815 2003-10

Verarbeitung

Vorbehandlung

Der Untergrund muss frei von Öl, Fett und Oxidationsprodukten sein. Die Vorbehandlung richtet sich nach der Art des Untergrundes sowie des zu erzielenden Korrosionsschutzes. Wir empfehlen folgende Vorbehandlungen:

Aluminium
  • Chromatierung gemäss DIN EN 12487
  • Voranodisation
  • Chromfreie Vorbehandlung gemäß den GSB und QUALICOAT Güte- und Prüfbestimmungen
Stahl
  • Zinkphosphatierung
Verzinkter Stahl
  • Zinkphosphatierung
  • Chrom (III)-Passivierung
  • Chromatierung gemäss DIN EN 12487

Zur Verbesserung des Korrosionsschutzes bei Anwendungen auf Stahl / verzinktem Stahl wird der Einsatz der Grundierung IGP-KORROPRIMER 10 oder IGP-KORROPRIMER 60 empfohlen.

Die Eignung der verwendeten Vorbehandlungsmethode ist in der Regel durch den Beschichter im Vorfeld mit geeigneten Prüfverfahren zu testen. Die Mindestanforderung für Aluminiumuntergründe / verzinkte Stahlbauteile besteht in der Durchführung eines Kochtest / Pressure Cooker Test mit nachfolgenden Gitterschnitt und Klebebandabriss. Wir verweisen auf die Richtlinien der GSB International, Qualicoat und Qualisteelcoat. Für weitere Informationen: Siehe auch unser spezielles Merkblatt zur Vorbehandlung (IGP-TI 100).


Beschichtungsgeräte
Alle herkömmlichen elektrostatischen Systeme mit Koronaaufladung.
Für den Bau und den Betrieb von Pulverbeschichtungsanlagen müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: ATEX RL 2014/34/EU, EN 50177, DIN EN 16985.
Empfohlene Filmdicke
60 μm - 80 μm
Einbrennbedingungen
TObjektminmax
180 °C20 Minuten25 Minuten
190 °C10 Minuten20 Minuten
200 °C7 Minuten15 Minuten
Zu empfehlen sind in jedem Fall praktische Versuche mit dem jeweiligen Objekt und Einbrennofen, um optimale Einbrennbedingungen zu ermitteln.
Applikation
Farbige transparente Beschichtungspulver sind vor allem für Kleinteile oder Rohrkonstruktionen und nicht für grosse, plane Flächen geeignet.
Des Weiteren wird der optische Eindruck sehr stark durch die Schichtdicke und deren Homogenität beeinflusst: Unterschiedliche Schichtdicken ergeben unterschiedliche Farbtöne! Aus diesem Grund ist es nicht empfehlenswert, farbig-transparente Pulveschichten reparaturhalber nochmals überzubeschichten.
Bei transparenten Beschichtungen ist naturgemäss auf besondere Sauberkeit von Anlagen und Umgebung zu achten.
Rückgewinnbarkeit
Dem Frischpulver können kleine Mengen des recycelten Pulvers, möglichst automatisch, zugesetzt werden. Wichtig: Overspray auf ein absolutes Minimum beschränken.

Weitere Informationen

Verpackung
15 kg Karton mit eingelegtem antistatischem PE-Sack
400 kg Kartonbox mit 20 antistatischen PE-Säcken à 20kg

Schutz beschichteter Teile
Beschichtete Teile sollten nach dem Abkühlen mit geeigneten Materialien ohne Weichmacher verpackt werden. Sie sollten vor Witterungseinflüssen geschützt gelagert werden, um die Bildung von Kondenswasser und damit Wasserflecken auf der Beschichtung zu vermeiden.

Reinigung
Die beschichteten Teile müssen nach den Richtlinien RAL-GZ 632 oder SZFF 61.01 gereinigt werden.

Farbentfernung und -entsorgung
Beschichtete Güter sollen nach Ende der Verwendung dem ordentlichen Recyclingprozess zugeführt werden. Die Entsorgungswege für Schlämme oder Restpulver sind gemäss den örtlichen behördlichen Vorgaben einzuhalten unter Berücksichtigung des Abfallschlüssels „080201, Abfälle von Beschichtungspulver“ gemäss europäischem Abfallartenkatalog EAK.

Diese anwendungstechnische Beratung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand. Sie gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit Sie nicht von eigenen Prüfungen. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und unterliegen daher ausschliesslich Ihrem Verantwortungsbereich.

Vor Verwendung Sicherheitsdatenblatt konsultieren.