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IGP-RAPID®top 381TE-A2

Tiefmatter Pulverdecklack mit Feinstruktur für den Zweischicht-Aufbau von temperatursensitiven Holzwerkstoffen in Innenräumen.

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Eigenschaften

  • Tiefmatt
  • Feinstruktur
  • Perlglimmer
  • Innenqualität

Pulvereigenschaften

Korngrösse:
< 100 μm
Festkörper:
> 99 %
Dichte:
1.3 kg/l-1.6 kg/l
Lagerfähigkeit:
mind. 9 Monate bei ≤ 15 °C
mind. 6 Monate bei ≤ 25 °C
in ungeöffnetem Originalgebinde
Farbtöne:
RAL Metallic und individuelle Effektfarben auf Anfrage

Filmeigenschaften

Geprüft auf
Substrate:
EGGER MBP-L 25mm
Geprüfter Aufbau:
Getestet auf Primer 13 mit einer Gesamtschichtdicke > 160μm
Objekttemperatur:
135 °C, 5 min.
Mechanische Prüfungen
Topfband-Test
≤ 1.1
IGP AA341.54

Chemische Prüfungen
Aceton-Test
1N bis Stufe 2
IGP AA341.58

Weitere Eigenschaften
Verhalten bei Abriebbeanspruchung
C
DIN 68861 - 2 2020-07

Verhalten bei trockener Hitze
C
DIN 68861-7 1985-04

Verhalten bei feuchter Hitze
B
DIN 68861 - 8 2001-04

Lichtbeständigkeit
> 6
DIN EN 15187 2006-12

Wasserdampfbeaufschlagung
i.O.
DIN 68930 2009-11
3 Zyklen: keine sichtbaren Veränderungen

Wechselklimabeständigkeit
i.O.
DIN 68930 2009-11
1 Zyklus: keine sichtbaren Veränderungen

Wechselklimabeständigkeit
i.O.
AMK-Merkblatt 005 2015-04
Modul 3, 10 Zyklen:
keine sichtbaren Veränderungen

Feuchtebeständigkeit
i.O.
AMK-Merkblatt 005 2015-04
Modul 2, 14 Tage:
keine sichtbaren Veränderungen

Verarbeitung

Vorbehandlung

Wenn die Oberflächenbeschaffenheit der MDF ab Werk nicht den Qualitätsanforderungen des Endprodukts entspricht, muss die Oberfläche geschliffen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Material eine gleichmäßig glatte Oberfläche aufweisst und frei von Verunreinigungen, kleinen Kratzern, Staub, Fett usw. ist. Für weitere Informationen siehe IGP-TI 111.


Beschichtungsgeräte
Alle herkömmlichen elektrostatischen Systeme mit Koronaaufladung.
Für den Bau und den Betrieb von Pulverbeschichtungsanlagen müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: ATEX RL 2014/34/EU, EN 50177, DIN EN 16985.
Empfohlene Filmdicke
80 μm - 100 μm
Ein homogenes Beschichtungsergebnis bei Strukturlacken oder farb- bzw. artikelspezifische Unterschiede im Deckvermögen können höhere Schichtdicken erfordern. Die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten.
Für eine Vorkalkulation der benötigten Pulverlackmenge ist die erforderliche Schichtdicke artikelspezifisch zu ermitteln.
Einbrennbedingungen
TObjektminmax
130 °C12 Minuten20 Minuten
135 °C5 Minuten10 Minuten
150 °C4 Minuten10 Minuten
Aufgrund der begrenzten thermischen Leitfähigkeit wird die Verwendung von Infrarot- (elektrisch/ gaskatalytisch) oder Umluft-Infrarot kombinierten Öfen empfohlen.
Zu empfehlen sind in jedem Fall praktische Versuche, auf das jeweilige Objekt und den Einbrennofen abgestimmt, um optimale Einbrennbedingungen zu ermitteln. Die Aushärtebedingungen müssen sorgfältig kontrolliert werden. Ausserhalb des Einbrennfensters eingebrannte Pulverlacke können Defizite in der Filmflexibilität aufweisen.
Unser technischer Kundenservice wird Sie gerne beraten.
Rückgewinnbarkeit
Dem Frischpulver können kleine Anteile rückgewonnenen Pulvers, wenn möglich automatisch, zugegeben werden. Wichtig: Overspray auf ein absolutes Minimum beschränken. Die Verarbeitungsvorschriften VR214 & VR201.1 sind zu beachten.

Weitere Informationen

Verpackung
20 kg Karton mit eingelegtem antistatischem PE-Sack

Schutz beschichteter Teile
Beschichtete Teile sollten nach dem Abkühlen mit geeigneten Materialien ohne Weichmacher verpackt werden. Sie sollten vor Witterungseinflüssen geschützt gelagert werden, um die Bildung von Kondenswasser und damit Wasserflecken auf der Beschichtung zu vermeiden.

Reinigung
Die beschichteten Teile müssen nach den Richtlinien RAL-GZ 632 oder SZFF 61.01 gereinigt werden. Die Technische Information IGP-TI 106 ist bei Perlglimmereffekten zu beachten.

Farbentfernung und -entsorgung
Beschichtete Güter sollen nach Ende der Verwendung dem ordentlichen Recyclingprozess zugeführt werden. Die Entsorgungswege für Schlämme oder Restpulver sind gemäss den örtlichen behördlichen Vorgaben einzuhalten unter Berücksichtigung des Abfallschlüssels „080201, Abfälle von Beschichtungspulver“ gemäss europäischem Abfallartenkatalog EAK.

Diese anwendungstechnische Beratung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand. Sie gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit Sie nicht von eigenen Prüfungen. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und unterliegen daher ausschliesslich Ihrem Verantwortungsbereich.

Vor Verwendung Sicherheitsdatenblatt konsultieren.